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KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act: Was Unternehmen nachweisen müssen

Kurzantwort

Jedes Unternehmen, das KI-Systeme beruflich einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, damit seine Beschäftigten KI-Kompetenz aufbauen. So steht es in Art. 4 der KI-Verordnung, seit dem 27. Juli 2026 in neuer Fassung. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Haltet fest, wer wann worin geschult wurde und welche Regeln für die Nutzung von KI gelten.

Dr. Otto Dietz Dr. Otto Dietz · 8 Min Lesezeit

Was verlangt Art. 4 der KI-Verordnung?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, die den Aufbau von KI-Kompetenz bei ihrem Personal unterstützen. Dabei berücksichtigen sie Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung und den Einsatzzweck. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie für niemanden garantieren.

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“

Art. 4 Abs. 1 KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744

Betreiber ist jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt (Art. 3 Nr. 4). Arbeiten eure Leute mit ChatGPT, Microsoft Copilot, Langdock oder Claude, seid ihr Betreiber.

Was hat sich im Juli 2026 geändert?

Bis zum 26. Juli 2026 mussten Unternehmen nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Seit dem 27. Juli 2026 müssen sie Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen. Die Pflicht bleibt bestehen.

Fassung 2024Fassung 2026
Gültig2. Februar 2025 bis 26. Juli 2026seit 27. Juli 2026
PflichtMaßnahmen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellenMaßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen
Ergebnisausreichendes Maß an Kompetenzkein bestimmtes Niveau geschuldet
Wen es trifftAnbieter und BetreiberAnbieter und Betreiber
Unterstützungkeine RegelungKommission und Mitgliedstaaten unterstützen, besonders kleine und mittlere Unternehmen. Die Kommission veröffentlicht Praxisbeispiele.

Die Änderung stammt aus dem Digital Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744. Sie entlastet vor allem beim Ergebnis. Ihr müsst handeln und das Handeln belegen können.

Wer muss geschult werden?

Alle, die im Auftrag eures Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten. Dazu zählen auch Freelancer und Dienstleister, die eure KI-Systeme bedienen. Wie tief die Schulung geht, richtet sich nach Rolle und Einsatz.

RolleWas sie können solltePassende Maßnahme
Alle NutzendenGrundverständnis von KI, Grenzen wie erfundene Antworten (Halluzinationen), Regeln zum Datenschutz, Verantwortung für das ErgebnisGrundschulung mit Übung an eigenen Aufgaben
FührungskräfteChancen und Risiken einschätzen, Regeln setzen, den Einsatz verantwortenVortrag oder Workshop
Fachliche VorreiterAssistenten und Agenten bauen, Abläufe an die KI übergebenVertiefung über mehrere Wochen
IT und Verwaltung der PlattformPlattform sicher einrichten, Rechte, Protokolle, Datenflüssetechnische Einweisung
Aufsicht über Hochrisiko-KI, etwa in der Personalauswahlmenschliche Aufsicht nach Art. 26, ab 2. Dezember 2027eigene Unterweisung

Was müsst ihr nachweisen?

Die KI-Verordnung schreibt weder ein Zertifikat noch eine Prüfung vor. Die EU-Kommission empfiehlt, intern festzuhalten, welche Schulungen und Maßnahmen es gab. Wir empfehlen eine kurze Dokumentation aus fünf Bausteinen.

BausteinInhaltBeispiel
1. Übersicht der KI-SystemeWelche Werkzeuge ihr wofür nutzt und wer sie nutztLangdock für alle, Copilot im Vertrieb
2. Kompetenzbedarf je RolleWas jede Gruppe können mussdie Tabelle oben
3. SchulungsnachweisWer, wann, in welchem Format, mit welchen InhaltenTeilnehmerliste und Teilnahmebescheinigungen
4. KI-RichtlinieRegeln für die Nutzung und eine Ansprechstelleein bis zwei Seiten
5. AktualisierungWann ihr nachschultneue Werkzeuge, neue Funktionen, neue Mitarbeitende

Haltet die Dokumentation schlank. Ein Ordner mit diesen fünf Teilen reicht. Wichtig ist, dass er aktuell bleibt.

Reicht es, die Anleitung des Herstellers zu verteilen?

Nein. Nach Einschätzung der EU-Kommission kann es unwirksam und unzureichend sein, Beschäftigte nur auf die Gebrauchsanweisung zu verweisen. Wirksam sind Maßnahmen, die zu Rolle und Einsatz passen.

Bei generativer KI gehört dazu immer, ihre typischen Risiken zu kennen. Die Kommission nennt ausdrücklich erfundene Antworten (Halluzinationen). Dazu kommen der Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten und die Frage, wer ein Ergebnis prüft.

Welche Pflichten haben Betreiber außer der Schulung?

Für die meisten Unternehmen kommt nur die Kennzeichnung nach Art. 50 dazu. Wer mit KI Bilder, Videos oder Tonaufnahmen erzeugt, die echt wirken, muss offenlegen, dass sie künstlich sind. Dasselbe gilt für KI-Texte, die ihr veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren.

Bei Texten entfällt die Kennzeichnung, wenn ein Mensch sie redaktionell geprüft hat und das Unternehmen die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt. Strengere Pflichten gelten erst für Hochrisiko-KI, etwa in der Personalauswahl. Dort müsst ihr ab dem 2. Dezember 2027 unter anderem eine menschliche Aufsicht mit ausreichender Kompetenz benennen (Art. 26).

Was passiert, wenn ein Unternehmen nichts tut?

Die KI-Verordnung nennt in ihrem Bußgeldkatalog (Art. 99) keinen eigenen Betrag für Art. 4. Seit dem 2. August 2026 überwachen nationale Behörden die Einhaltung, in Deutschland die Bundesnetzagentur. Sanktionen richten sich nach nationalem Recht und müssen im Einzelfall verhältnismäßig sein.

Das größere Risiko liegt im Schadensfall. Entsteht durch den Einsatz von KI ein Schaden, wird gefragt, ob das Unternehmen seine Leute ausreichend vorbereitet hat. Fehlende Schulung kann dann als Organisationsverschulden gelten.

Welche Fristen gelten jetzt?

Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025, in neuer Fassung seit dem 27. Juli 2026. Die Pflichten für Hochrisiko-KI hat der Digital Omnibus verschoben: nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, nach Anhang I auf den 2. August 2028.

DatumWas gilt
2. Februar 2025KI-Kompetenz (Art. 4) und Verbote bestimmter Praktiken (Art. 5)
2. August 2025Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Aufsichtsstrukturen, Sanktionen
27. Juli 2026neue Fassung von Art. 4 durch die Verordnung (EU) 2026/1744
2. August 2026allgemeiner Geltungsbeginn, nationale Aufsicht, Transparenzpflichten nach Art. 50
2. Dezember 2026Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte auch für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen
2. Dezember 2027Hochrisiko-KI nach Anhang III, etwa in Personalauswahl oder Kreditprüfung
2. August 2028Hochrisiko-KI nach Anhang I, etwa in Maschinen oder Medizinprodukten

Wie dokumentieren wir die Schulung in unseren Programmen?

Jede Person, die die Praxisaufgaben aller gebuchten Module abgegeben hat, bekommt eine Teilnahmebescheinigung mit Zeitraum, Umfang, Modulen und Inhalten. Das Unternehmen bekommt auf Wunsch eine Sammelbestätigung mit allen Teilnehmenden. Bisher haben wir in neun Firmenprogrammen 196 Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.

Im zweiten Modul unseres AI Enablement erklärt ein elfminütiges Video die KI-Verordnung: Risikoklassen, KI-Kompetenz und Transparenzpflichten. Wie Schulungsformate sich unterscheiden, steht unter KI-Schulung für Mitarbeitende.

Nächster Schritt

Ihr wollt wissen, was Art. 4 für euer Team heißt und wie ihr es dokumentiert? Im Erstgespräch klären wir es in 30 Minuten, kostenfrei.

Erstgespräch vereinbaren

Stand Oktober 2026. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3, 4, 5, 26, 50, 99 und 113. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026. EU-Kommission: AI Literacy, Questions and Answers, Stand 27. Juli 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Dr. Otto Dietz
Der Autor
Dr. Otto Dietz

Datenschutz und Governance bei Grünhage AI. Ex-Bundesinnenministerium, neun Jahre als Regierungsdirektor verantwortlich für IT-Sicherheit, Datenschutz und Digitalisierung. Promovierter Physiker.

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